Voraussetzungen für eine Kreditvergabe in der Schweiz

Bei jedem Kreditantrag wird Ihre persönliche finanzielle Situation mit Einkünften und Ausgaben genauestens überprüft, um die Zahlungsfähigkeit eines Kredits zu gewährleisten. Banken haben dabei Zugriff auf diverse Datenbanken mit Risikoprofilen. Nur bei guter Bonität und geringem Risiko gibt es einen niedrigen effektiven Kreditzins.

Überblick über das Konsumkreditgesetz: Wichtige Fakten, die Sie kennen sollten

Das Konsumkreditgesetz in der Schweiz regelt verschiedene Aspekte von Krediten, die für Kreditnehmer von Bedeutung sind. Hier sind einige wesentliche Punkte, die Sie beachten sollten:

  • ZEK-Eintragung: Jedes Kreditgesuch wird in der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) erfasst. Diese zentrale Datenbank ermöglicht es Kreditgebern, die Kreditgeschichte der Antragsteller zu überprüfen.Hinweis: Negative ZEK-Codes erschweren die Kreditaufnahme erheblich.
  • Bonität und Kreditgeschichte: Mehrere Kreditanfragen, unabhängig vom Anbieter, können Ihre Bonität beeinträchtigen und die Chancen auf Kreditgewährung verringern.
  • Ausschlusskriterien: Kredite sind nicht möglich bei Betreibungen, Verlustscheinen oder Pfändungen. Banken gewähren keine Kredite zur Tilgung offener Betreibungen.
  • Sperrfristen nach Rückzahlungen: Nach Rückzahlungen von Pfändungen und Verlustscheinen gilt eine Sperrfrist von 2 bis 5 Jahren für neue Kreditaufnahmen.
  • Budgetprüfung und Risikoberechnung: Bei Kreditanfragen ist eine Budgetprüfung und Risikoberechnung obligatorisch. Banken greifen dabei auf verschiedene Datenbanken mit Risikoprofilen zu.
  • Widerrufsfrist und Auszahlung: Kredite werden erst nach einer Widerrufsfrist von 14 Tagen ausbezahlt. In dieser Zeit können sowohl Sie als auch die Bank ohne besonderen Grund vom Kreditvertrag zurücktreten.
  • Effektiver Kreditzins: Bei guter Bonität und geringem Risiko erhalten Sie einen niedrigen effektiven Kreditzins.

Mindestanforderungen für einen Kredit

Um einen Kredit zu erhalten, müssen Sie bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Mindestalter von 18 Jahren
  • ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens CHF 3’000.-
  • eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung (C, G oder B, mindestens 12 Monate in der Schweiz)
  • eine feste oder temporäre Anstellung (mindestens 6 Monate temporär)
  • Selbstständigkeit mit einer Firmendauer von mindestens 24 Monaten und keine Betreibungen, Verlustscheine oder Pfändungen.

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