Das ist eine häufig gestellte Frage. Doch niemand will oder kann so richtig Auskunft geben. Wir erklären Ihnen wie die Banken entscheiden, welche Kriterien erfüllt werden müssen und gehen auf die wichtigsten Spezialfälle ein.
Grundvoraussetzungen für eine Kreditaufnahme:
Um für einen Kredit in Frage zu kommen, müssen die folgenden Anforderungen erfüllt sein:
- Alter: Antragsteller müssen mindestens 20 und dürfen höchstens 68 Jahre alt sein.
- Wohnsitz: Sie müssen in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein wohnhaft sein.
- Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsgenehmigung: Erforderlich ist die Schweizer Staatsbürgerschaft oder eine gültige Aufenthaltsbewilligung B oder eine Niederlassungsbewilligung C.
- Einkommen: Es wird ein regelmässiges und gesichertes Einkommen aus einem unbefristeten und ungekündigten Arbeitsverhältnis oder eine Rente vorausgesetzt. Das Mindestnettoeinkommen sollte bei CHF 3000.- liegen, wobei eine Tragfähigkeitsprüfung gemäß dem Kleinkreditgesetz durchgeführt wird.
- Finanzielle Verpflichtungen: Bewerber dürfen keine offenen Betreibungen, Verlustscheine oder Pfändungen aufweisen.
Diese Kriterien helfen dabei, die finanzielle Stabilität und die rechtliche Eignung der Antragsteller sicherzustellen.
Hier gehen wir auf Spezialfälle ein:
Temporärarbeitende stossen häufig auf Schwierigkeiten, wenn sie einen Kredit beantragen möchten. Viele Banken betrachten die mit temporären Arbeitsverhältnissen verbundenen Risiken als zu hoch und lehnen daher oft solche Kreditanfragen ab.
Grundvoraussetzung für die Kreditaufnahme: Um als Temporärarbeitender erfolgreich einen Kredit zu beantragen, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Beschäftigungsdauer: Sie sollten mindestens ein Jahr ununterbrochen bei derselben Zeitarbeitsfirma beschäftigt sein.
- Regelmässiges Einkommen: Es ist wichtig, ein regelmässiges Einkommen aus dieser Tätigkeit nachzuweisen.
Diese Voraussetzungen sind entscheidend, da sie den Banken eine gewisse Sicherheit bieten, dass Sie in der Lage sind, den Kredit zurückzuzahlen.
Für selbstständig Erwerbende kann es oft schwierig sein, einen Kredit zu erhalten. Viele Banken sehen ein höheres Risiko bei der Kreditvergabe an Selbstständige und lehnen deshalb entsprechende Anträge häufig ab.
Grundvoraussetzungen für die Kreditaufnahme: Um als selbstständig Erwerbender einen Kredit zu beantragen, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Selbstständigkeit: Sie sollten mindestens zwei Jahre lang selbstständig tätig sein.
- Steuerliche Nachweise: Eine definitive Steuerabrechnung muss vorgelegt werden.
- Mindesteinkommen: Ihr Jahreseinkommen sollte über CHF 40’000.- liegen.
Diese Bedingungen helfen den Banken, das finanzielle Risiko einzuschätzen und sicherzustellen, dass Sie die Mittel zur Rückzahlung des Kredits haben.
Rentner stehen oft vor Herausforderungen, wenn sie einen Kredit beantragen möchten. Viele Finanzinstitute fordern, dass die Kreditschuld vor Erreichen des 65. Lebensjahres beglichen wird. Wir hingegen bieten spezielle Kreditoptionen für Rentner bis zum Alter von 68 Jahren an.
Grundvoraussetzungen für die Kreditaufnahme: Um als AHV-Rentner einen Kredit zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Mindestrente: Ihr monatliches Renteneinkommen sollte mindestens CHF 3000.- betragen.
- Schuldenfreiheit: Sie sollten keine offenen Betreibungen haben.
Diese Kriterien stellen sicher, dass Rentner trotz ihres Alters Zugang zu finanziellen Mitteln haben und diese verantwortungsbewusst zurückzahlen können.
IV-Rentner stossen häufig auf Schwierigkeiten, wenn es um die Beantragung eines Kredits geht, da viele Finanzinstitute Anträge von IV-Rentnern ablehnen. Wir bieten jedoch spezielle Kreditmöglichkeiten für IV-Rentner an.
Grundvoraussetzungen für die Kreditaufnahme: Um als IV-Rentner erfolgreich einen Kredit zu beantragen, müssen Sie die folgenden Kriterien erfüllen:
- Mindestrente: Ihr monatliches Renteneinkommen sollte mindestens CHF 3000.- betragen.
- Schuldenfreiheit: Sie sollten keine offenen Betreibungen haben.
Diese Bedingungen sind darauf ausgerichtet, den Zugang zu finanziellen Mitteln zu erleichtern und sicherzustellen, dass IV-Rentner die Möglichkeit haben, trotz ihrer Einschränkungen finanziell handlungsfähig zu bleiben.
Leider sind Kredite für Arbeitslose nicht möglich.
Wenn Sie ein Grenzgänger sind, können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen. Als Mindestvoraussetzung müssen Grenzgänger seit mindestens 3 Jahren in der Schweiz ansässig sein und ebenfalls 3 Jahre beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sein.
Ja, Sie können gemeinsam mit Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner einen Kredit beantragen. Ihr Partner muss bei der Kreditanfrage mit seiner oder ihrer Unterschrift das Einverständnis geben, gemeinsam den Kredit zu stellen. Dabei tritt Ihr Partner jedoch nicht als Solidarschuldner im Kreditvertrag auf.
Durch die Berücksichtigung Ihres Partners im Budget können Sie möglicherweise einen höheren Kreditbetrag zu besseren Konditionen erhalten.
Nein. Wir können Ihnen nur dann eine Finanzierung gewähren, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein haben. Personen, die ausserhalb dieser Länder wohnen, erhalten von uns keinen Kredit.
Ja, Sie können einen Kredit erhalten, wenn Sie sich seit mindestens 12 Monaten in der Schweiz aufhalten, Ihre Aufenthaltsbewilligung zum Zeitpunkt des Kreditantrags noch gültig ist und Sie zusätzlich über einen ungekündigten und unbefristeten Arbeitsvertrag verfügen.
Grundsätzlich gilt, dass bei offenen Betreibungen kein Kredit möglich ist. Bei bezahlten Betreibungen ist die Wahrscheinlichkeit, einen Kredit zu bekommen, grösser. Lesen Sie in unserem Blogbeitrag „Kredit mit Betreibungen“. Hier erfahren Sie mehr über dieses Thema.
In der Schweiz ist es laut dem Konsumkreditgesetz (KKG) nicht erlaubt, einen Bankkredit ohne ZEK-Eintrag zu gewähren. Bei jeder Kreditprüfung wird Ihr Zahlverhalten anhand der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) überprüft. Bei negativen Einträgen gewährt keine Schweizer Kreditbank einen Kredit.
Verlangen Sie von der Zentralstelle für Kreditinformation Ihren persönlichen Auszug. Dies ist ein kostenloser Service. Prüfen Sie die Richtigkeit der Daten und kontaktieren Sie bei Unstimmigkeiten das verantwortliche Kreditinstitut, um den Fall zu bereinigen.
Falls Ihr Auszug schwerwiegende Codes aufweist (z.B. Teil- oder Vollverluste oder Inkassomassnahmen), ist ein Kreditantrag chancenlos. Sie würden nur unnötige Einträge provozieren, was Ihre Chancen auf einen Kredit weiter verschlechtert.
Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie hier:
- Persönlichen ZEK-Auszug verlangen
- Was ist die ZEK
Haben Sie schon einmal einen Kredit, Leasing oder eine Kreditkarte gehabt und Ihre Raten immer pünktlich bezahlt? Dann gehören Sie zu den privilegierten Kreditnehmern! Banken schätzen gute Zahler, was sich vor allem in niedrigen Zinssätzen und sehr guten Scoring-Werten bemerkbar macht.
Für Personen ohne Kredit-Erfahrung berechnen die Banken ein höheres Risiko, was sowohl den Zinssatz als auch die Höhe des Kreditbetrages beeinflusst. Der Erfolg bei der Kreditaufnahme hängt stark von der entsprechenden Vorbereitung ab. Dies gilt besonders, wenn es darum geht, erfolgreich einen Kredit zu erhalten. Als Kreditinteressent muss man eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, um für eine Kreditvergabe in Betracht gezogen zu werden.
Wir kennen den Markt und wissen, wo Sie die besten Chancen auf Ihren Kredit haben. Wir erstellen für Sie ein professionelles Kreditdossier und übernehmen die gesamte Kreditabwicklung. Dabei vertreten wir Ihr Anliegen kompetent und sicher gegenüber den Banken.
Für weitere Fragen zu unseren Produkten und Dienstleistungen wenden Sie sich bitte an unsere Kredit-Hotline unter: Tel. 0848 000 100 (zum Ortstarif)
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