Kredit mit Betreibungen – leider nicht möglich

Jede Bank muss die Kreditwürdigkeit eines Kunden prüfen und Betreibungen führen nun einmal dazu, dass man in der Regel als nicht kreditwürdig gilt und keinen Kredit erhält.

Viele Konsumenten möchten mit einem Kredit Ihre offenen Betreibungen bezahlen. Leider ist dies nur in seltenen Fällen möglich. Wir zeigen Ihnen auf, was Sie unternehmen können um trotzdem ein Kredit zu erhalten.

 

Verlieren Sie keine Zeit, bei: 

  • Privatkonkurs
  • Verlustscheinen
  • Lohnpfändung

gelten Sie bei den Banken als nicht kreditwürdig, deshalb ist diesen Fällen, KEIN KREDIT MÖGLICH!

 

Bezahlte Betreibungen

Bei bezahlten Betreibungen sollte eigentlich ein KREDIT MÖGLICH sein. Aber auch hier gilt: keine Regel ohne Ausnahme.

 

Offene Betreibungen

Bei offenen Betreibungen ist leider KEIN KREDIT MÖGLICH. Diese müssen vorher bezahlt und  am besten gleich vom Betreibungsamt gelöscht werden.

Es gilt: bevor eine Anfrage gemacht wird, müssen die Betreibungen bereinigt werden, da Sie sonst eine Ablehnung riskieren, die wiederum die Bonität verschlechtert.

 

Hier einige Tipps:

  • Betreibung aus eigenen Mitteln bezahlen (z. B. Erspartes, 13. Monatslohn usw.)
  • kurzes Darlehen im Familien oder Freudenkreis anfragen
  • kurzes Darlehen beim Arbeitgeber
  • beantragen Sie immer die Löschung aus dem Betreibungsregister
  • auch eine grundlose Betreibung wir im Betreibungsamt eingetragen

 

Bei bezahlten Betreibungen immer die Löschung aus dem Register fordern.

Wird die Betreibung beim Amt schriftlich zurückgezogen, verschwindet sie aus dem Auszug. Ein Rückzug ist auch bei berechtigten Forderungen des Gläubigers möglich. Allerdings ist man als Schuldner auf den Goodwill des Gläubigers angewiesen. Dieser dürfte eine Betreibung am ehesten zurückziehen, wenn der Schuldner die Forderung samt Zinsen und aufgelaufenen Kosten sofort bezahlt – unter Umständen auch bestrittene.

Einzelne Unternehmen verlangen für den Rückzug eine pauschale «Umtriebsentschädigung» von bis zu 200 Franken. Ob sie dazu berechtigt sind, ist umstritten. Wer auf einen sauberen Auszug ange­wiesen ist, dem bleibt oft nichts anderes übrig, als klein beizugeben. Um diese Forderungen herunterzuhandeln, kann man dem Gläubiger auch anbieten, das Rückzugsbegehren selber zu verfassen und ihm zur Unterschrift vorzulegen.

 

Gerne helfen und beraten wir Sie, auch in schwierigen Situationen. Telefonisch erhalten Sie von unseren Kreditexperten schnell und kompetent Auskunft.

 

Bei Schulden: Wenden Sie sich an eine kantonale Beratungsstelle.

Adressen von seriösen Schuldenberatungsstellen

 

ACHTUNG: vor unseriösen Kreditangeboten im Internet! Im Internet kursieren viele Verlockungen, Kredite trotz Betreibungen oder Kredite ohne ZEK/SCHUFA, Kredit mit Ausländischen Banken usw.

Die Betrüger verschicken eine «verbindliche Vetragsbestätigung» Finanzsanieurung, die auf den ersten Blick seriös erscheinen. In den hinteren Absätzen taucht dann aber plötzlich ein Vermittlungshonorar auf. Es wird darauf hingewiesen, dass erst nach erfolgter Überweisung die Vertragsdokumente zugeschickt werden. Lesen Sie unseren Blog Beitrag «Achtung: vor unseriösen Kreditangeboten».

 

Hier ein hilfreicher Link von der Reklamationszentrale Schweiz

Finger weg von diesen Angeboten!

 

 

 

 

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